Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 64 SGB VIII

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 64 SGB VIII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VIII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 50 SGB VIII Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (vom 01.01.2023)
... der freiwilligen Gerichtsbarkeit über den Stand des Beratungsprozesses. § 64 Absatz 2 und § 65 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 bleiben unberührt. (3) Das ...
§ 65 SGB VIII Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe (vom 10.06.2021)
... zum Zwecke der Abschätzung des Gefährdungsrisikos nach § 8a hinzugezogen werden; § 64 Abs. 2a bleibt unberührt, oder 5. unter den Voraussetzungen, unter denen eine der in ... ist. Vom Adoptionsverfahren betroffene Personen dürfen nicht kontaktiert werden; § 64 Absatz 2b Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Der Empfänger darf die Sozialdaten nur zu dem Zweck ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
G. v. 08.09.2005 BGBl. I S. 2729
Artikel 1 KICK Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... „in Akten und auf sonstigen Datenträgern" gestrichen. 30. Nach § 64 Abs. 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Vor einer ... Zwecke der Abschätzung des Gefährdungsrisikos nach § 8a hinzugezogen werden; § 64 Abs. 2a bleibt unberührt, oder". c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 5. ...

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über den Stand des Beratungsprozesses. § 64 Absatz 2 und § 65 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 bleiben unberührt." b) Absatz 3 ... Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz oder" angefügt. 43. § 64 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2a wird folgender Absatz 2b ... erforderlich ist. Vom Adoptionsverfahren betroffene Personen dürfen nicht kontaktiert werden; § 64 Absatz 2b Satz 1 und 2 gilt entsprechend." 45. § 71 wird wie folgt geändert: a) ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 129 2. DSAnpUG-EU Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... durch die Wörter „die betroffene Person" ersetzt. 3. In § 64 Absatz 2a werden die Wörter „der verantwortlichen Stelle nicht" durch die Wörter ...
Anzeige