interne Verweise§ 65 SGB VIII Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe (vom 10.06.2021) ... zum Zwecke der Abschätzung des Gefährdungsrisikos nach § 8a hinzugezogen werden; § 64 Abs. 2a bleibt unberührt, oder 5. unter den Voraussetzungen, unter denen eine der in ... ist. Vom Adoptionsverfahren betroffene Personen dürfen nicht kontaktiert werden; § 64 Absatz 2b Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Der Empfänger darf die Sozialdaten nur zu dem Zweck ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
G. v. 03.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 107
Artikel 2 UBSKMGEG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch ... (4) § 25 Absatz 2 und 3 des Zehnten Buches gilt entsprechend." 3. Nach § 64 Absatz 2b wird folgender Absatz 2c eingefügt: „(2c) Abweichend von Absatz 1 ... bestimmter wissenschaftlicher Analysen nach § 79a Absatz 2 erforderlich ist; § 64 Absatz 2c Satz 2 gilt entsprechend." 5. In § 74 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird nach der Angabe ...
Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
G. v. 08.09.2005 BGBl. I S. 2729
Artikel 1 KICK Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch ... „in Akten und auf sonstigen Datenträgern" gestrichen. 30. Nach § 64 Abs. 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Vor einer ... Zwecke der Abschätzung des Gefährdungsrisikos nach § 8a hinzugezogen werden; § 64 Abs. 2a bleibt unberührt, oder". c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 5. ...
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch ... den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über den Stand des Beratungsprozesses. § 64 Absatz 2 und § 65 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 bleiben unberührt." b) Absatz 3 ... Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz oder" angefügt. 43. § 64 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2a wird folgender Absatz 2b ... erforderlich ist. Vom Adoptionsverfahren betroffene Personen dürfen nicht kontaktiert werden; § 64 Absatz 2b Satz 1 und 2 gilt entsprechend." 45. § 71 wird wie folgt geändert: a) ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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