Änderung Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 17.06.2008

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Artikel 4 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.06.2008 geltenden Fassung
Artikel 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 17.06.2008 geltenden Fassung
durch B. v. 06.06.2008 BGBl. I S. 1006
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 4 Inkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Zusatzprotokoll vom 18. Dezember 1997 zu dem Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen nach seinem Artikel 4 in Kraft tritt.

(Text alte Fassung)

(2) Der Tag, an dem dieses Gesetz in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.

(Text neue Fassung)

(2) Der Tag, an dem dieses Gesetz in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen. *)


---
*) Anm. d. Red.: gemäß B. v. 6. Juni 2008 (BGBl. I S. 1006) am 1. August 2007 in Kraft getreten.





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