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Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (ÜAGuIRGÄndGInkB k.a.Abk.)

B. v. 06.06.2008 BGBl. I S. 1006 (Nr. 23); Geltung ab 17.06.2008
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 17. Juni 2008 ÜAGuIRGÄndG Artikel 4

Nach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 17. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3175) wird hiermit bekannt gemacht, dass das Gesetz nach seinem Artikel 4 Abs. 1 mit dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls vom 18. Dezember 1997 zu dem Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen nach dessen Artikel 4 für die Bundesrepublik Deutschland am 1. August 2007 in Kraft getreten ist.