Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 13 - Gesetz zur Errichtung einer „Bundesstiftung Baukultur" (BundStiftBaukultErrG k.a.Abk.)

§ 13 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Dezember 2006.

 
Anzeige