Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (1. AufenthVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Es verordnen

-
die Bundesregierung auf Grund des § 69 Abs. 2 und 3 des Aufenthaltsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) und

-
das Bundesministerium des Innern auf Grund des § 99 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950):



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