Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben

§ 2 - Verordnung zur Durchführung des Entflechtungsgesetzes (EntflechtGVO)

§ 2 Übertragbarkeit



Überjähriger Mitteleinsatz durch die Länder ist keine zweckwidrige Verwendung. Die Bildung von Ausgaberesten durch die Länder steht daher einer zweckgerechten Verwendung nicht entgegen.