Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

IV. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesamts für Justiz in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften (BfJZustÜbertrAnO k.a.Abk.)

A. v. 30.11.2006 BGBl. I S. 3227 (Nr. 62); aufgehoben durch § 4 A. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1471
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 2030-14-155 Beamte
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IV.



Die Nummern I bis III sind auch anzuwenden auf bereits laufende Verfahren der Beschäftigten des Bundesamts für Justiz. Diese Anordnung wird am 1. Januar 2007 wirksam.



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