Artikel 1 - Gesetz über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007 (BSGuBGL 2007 k.a.Abk.)

G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3286 (Nr. 64); Geltung ab 01.01.2007, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 1 Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2007 (Beitragssatzgesetz 2007 - BSG 2007)



Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2007 in der allgemeinen Rentenversicherung 19,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,4 Prozent.



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