Eingangsformel - Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (13. BedGgstVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.2006 BGBl. I S. 3381 (Nr. 65); Geltung ab 07.12.2006
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Eingangsformel



Auf Grund des § 32 Abs. 1 Nr. 1 und 4 und des § 35 Satz 1 Nr. 1, jeweils in Verbindung mit § 70 Abs. 5, des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:



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