Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Tabakverordnung (4. TabakVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 29. Dezember 2006 TabV § 1

In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Tabakverordnung vom 20. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2831), die zuletzt durch Artikel 19 der Verordnung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 444) geändert worden ist, wird die Angabe „31. Dezember 2006" durch die Angabe „31. Dezember 2009" ersetzt.



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