Änderung Artikel 2 Verordnung zur Neuordnung der Regelungen über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt vom 18.12.2007

Ähnliche Seiten: Änderungshistorie der SvENeuOrdV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Artikel 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.12.2007 geltenden Fassung
Artikel 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 18.12.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2838
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung


Die Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385) wird wie folgt geändert:

(Text alte Fassung)

1. § 1 Abs. 1 Nr. 4 wird wie folgt gefasst:

„4. Beiträge und Zuwendungen nach § 40b des Einkommensteuergesetzes, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden und nicht aus einer Entgeltumwandlung (§ 1 Abs. 2 des Betriebsrentengesetzes) stammen,'.


(Text neue Fassung)

1. (aufgehoben)

2. § 4 wird aufgehoben.






Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed