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Artikel 3 - Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (ZAVFuSGBIIIÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Neuordnung der Regelungen über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. Dezember 2007 SvENeuOrdV Artikel 2


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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 ZAVFuSGBIIIÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAVFuSGBIIIÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 ZAVFuSGBIIIÄndG Inkrafttreten
... soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) Artikel 3 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 5 Nr. 4 sowie Artikel 6 Nr. ...