Änderung *) ATDG vom 01.01.2015

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*) ATDG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2015 geltenden Fassung
*) ATDG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2318
(heute geltende Fassung) 
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

*) Fußnote zum Gesetz


(Text neue Fassung)

*) Fußnote zum Gesetz


vorherige Änderung

Gemäß Beschluss und Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1270) sind große Teile des Gesetzes mit dem Grundgesetz unvereinbar. Zur weiteren Anwendung siehe oben genannte Bekanntmachung.



 
(heute geltende Fassung) 
 



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