Artikel 7 - 2. Justizmodernisierungsgesetz (2. JustizModG k.a.Abk.)

G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Geltung ab 31.12.2006, abweichend siehe Artikel 28
| |

Artikel 7 Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2006 VRegV § 6, § 7

Die Vorsorgeregister-Verordnung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 318) wird wie folgt geändert:

1.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift werden nach dem Wort „Vormundschaftsgerichte" die Wörter „und die Landgerichte als Beschwerdegerichte" angefügt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden nach dem Wort „Vormundschaftsgerichts" die Wörter „und des Landgerichts als Beschwerdegericht" eingefügt.

bb)
In Satz 3 werden die Wörter „hat das Vormundschaftsgericht das Geschäftszeichen seines" durch die Wörter „haben das Vormundschaftsgericht und das Landgericht als Beschwerdegericht das Geschäftszeichen ihres" ersetzt.

2.
§ 7 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 3 werden nach dem Wort „Vormundschaftsgericht" die Wörter „oder das Landgericht als Beschwerdegericht" eingefügt.

b)
Satz 4 wird aufgehoben.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 7 2. Justizmodernisierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 2. JustizModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. JustizModG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 25 FGG-RG Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung
... 1 Satz 3 der Vorsorgeregister-Verordnung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 318), die durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3416) geändert worden ist, wird jeweils das ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed