Das Bundesministerium für Gesundheit kann den Wortlaut der
Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Bekanntmachung der Neufassung Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
B. v. 19.01.2007 BGBl. I S. 48