Anlage 2 - Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz (ZuckPräm2007V k.a.Abk.)

Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2) Aufteilung des zweiten Erhöhungsbetrags auf die Regionen


Anlage 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

RegionBetrag in Euro
Baden-Württemberg2.278.775
Bayern8.116.176
Brandenburg und Berlin 1.172.847
Hessen2.048.692
Mecklenburg-Vorpommern2.647.135
Niedersachsen und Bremen 11.982.825
Nordrhein-Westfalen7.679.070
Rheinland-Pfalz2.331.225
Saarland134
Sachsen1.754.514
Sachsen-Anhalt5.349.271
Schleswig-Holstein und Hamburg 1.387.124
Thüringen1.199.893".



Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz V. v. 17. Dezember 2007 BGBl. I S. 3039 m.W.v. 23. Dezember 2007

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Frühere Fassungen von Anlage 2 Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.12.2007Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
vom 17.12.2007 BGBl. I S. 3039

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 2 Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 ZuckPräm2007V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZuckPräm2007V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ZuckPräm2007V Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen (vom 14.12.2012)
... Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 2 aufgeteilt. (3) Der dritte Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 3 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
V. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 3039
Artikel 1 1. ZuckPrämVÄndV
... Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 2 aufgeteilt." 2. In der Anlage wird die Angabe „Anlage (zu § 1)" ... durch die Angabe „Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)" ersetzt. 3. Folgende Anlage 2 wird angefügt: „Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2) Aufteilung des zweiten ... Abs. 1)" ersetzt. 3. Folgende Anlage 2 wird angefügt: „Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2) Aufteilung des zweiten Erhöhungsbetrags auf die Regionen  ...


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