Anlage 5 (zu § 1 Absatz 5) Aufteilung des fünften Erhöhungsbetrags auf die Regionen
Region | Betrag in Euro |
Baden-Württemberg | 1.588.198,63 |
Bayern | 654.760,58 |
Brandenburg und Berlin | 196.727,16 |
Hessen | 17.526,85 |
Mecklenburg-Vorpommern | 8.825,37 |
Niedersachsen und Bremen | 105.638,71 |
Nordrhein-Westfalen | 0,00 |
Rheinland-Pfalz | 1.148.699,36 |
Saarland | 0,00 |
Sachsen | 31.801,87 |
Sachsen-Anhalt | 48.027,98 |
Schleswig-Holstein und Hamburg | 145.695,55 |
Thüringen | 14.097,94 |
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
V. v. 09.10.2009 BGBl. I S. 3556
Artikel 1 3. ZuckPrämVÄndV ... Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 5 aufgeteilt." 2. Folgende Anlagen 4 und 5 werden angefügt: ... Regionen nach Maßgabe der Anlage 5 aufgeteilt." 2. Folgende Anlagen 4 und 5 werden angefügt: „Anlage 4 (zu § 1 Absatz 4) Aufteilung des vierten ... Thüringen 644.776,32 Anlage 5 (zu § 1 Absatz 5) Aufteilung des fünften Erhöhungsbetrags auf die Regionen ...
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