Änderung § 1 Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz vom 16.12.2008

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§ 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 16.12.2008 geltenden Fassung
§ 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 16.12.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2411
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen


(1) Der erste Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 2 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 1 aufgeteilt.

(2) Der zweite Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 3 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 2 aufgeteilt.

(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

(3) Der dritte Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 3 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und der zusätzliche Betrag im Sinne des § 4 Abs. 3b des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes werden auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 3 aufgeteilt.

 



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