Änderung Anlage 3 Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz vom 16.12.2008

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Anlage 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 16.12.2008 geltenden Fassung
Anlage 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 16.12.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2411
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (zu § 1 Abs. 3) Aufteilung des dritten Erhöhungsbetrags und des zusätzlichen Betrags auf die Regionen


vorherige Änderung

 



Region | Betrag in Euro

Baden-Württemberg | 3.111.994,58

Bayern | 8.335.134,13

Brandenburg und Berlin | 1.369.225,35

Hessen | 2.119.350,30

Mecklenburg-Vorpommern | 2.795.392,04

Niedersachsen und Bremen | 12.549.340,08

Nordrhein-Westfalen | 8.011.426,04

Rheinland-Pfalz | 2.542.363,14

Saarland | 6.074,48

Sachsen | 1.995.056,61

Sachsen-Anhalt | 5.473.703,21

Schleswig-Holstein und Hamburg | 1.618.033,54

Thüringen | 1.334.091,87

 



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