Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.01.2015 aufgehoben

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz-Ermächtigungsübertragungsverordnung - VSchDGErÜbV)

V. v. 29.12.2006 BGBl. I S. 3469 (Nr. 66); aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 07.01.2015 BGBl. I S. 2
Geltung ab 31.12.2006; FNA: 402-41-1 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Eingangsformel
§ 1
§ 2

Eingangsformel



Auf Grund des § 11 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 4 des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

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§ 1


§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die in § 11 Abs. 4 des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes vorgesehene Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen wird dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für seinen Zuständigkeitsbereich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes übertragen.

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§ 2



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Dezember 2006.



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