Das
Münzgesetz vom
16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. September 2005 (BGBl. I S. 2746), wird wie folgt geändert:
-
- a)
- In § 12 Abs. 1 werden nach dem Wort „Merkmalen" die Wörter „wie Euro-Münzen" eingefügt und nach der Angabe „Artikel 2" die Wörter „Medaillen und Münzstücke" durch die Wörter „eine Medaille oder ein Münzstück" ersetzt.
- b)
- In § 13 wird die Angabe „§ 12 Abs. 2" durch die Angabe „§ 12 Abs. 3" ersetzt.
Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und zur Änderung des Münzgesetzes
G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810, 1715