§ 6 - Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Meisterverordnung (RollSonnTMstrV)

V. v. 22.01.2007 BGBl. I S. 51 (Nr. 2); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.04.2007; FNA: 7110-3-172 Handwerk im Allgemeinen
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§ 6 Situationsaufgabe


§ 6 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.

(2) Als Situationsaufgabe sind

1.
Fehler und Störungen an einer Antriebs- und Steuerungsanlage festzustellen, einzugrenzen, zu beheben und zu dokumentieren sowie

2.
ein Bauteil, insbesondere unter Berücksichtigung unterschiedlicher Fertigungs- und Verbindungstechniken, herzustellen oder fertig zu stellen.

(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.


Text in der Fassung des Artikels 7 Erste Verordnung zur Änderung von Meisterprüfungsverordnungen V. v. 28. Februar 2020 BGBl. I S. 246 m.W.v. 6. März 2020

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Frühere Fassungen von § 6 RollSonnTMstrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 06.03.2020Artikel 7 Erste Verordnung zur Änderung von Meisterprüfungsverordnungen
vom 28.02.2020 BGBl. I S. 246

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 6 RollSonnTMstrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 RollSonnTMstrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RollSonnTMstrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung von Meisterprüfungsverordnungen
V. v. 28.02.2020 BGBl. I S. 246
Artikel 7 1. MstrPrüfVÄndV Änderung der Rollladen- und Sonnenschutzmeisterverordnung
... Wörter „Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk" ersetzt. 4. In § 6 Absatz 1 werden die Wörter „Rollladen- und Jalousiebauer-Handwerk" durch die Wörter ...


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