§ 11 - Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Meisterverordnung (RollSonnTMstrV)

V. v. 22.01.2007 BGBl. I S. 51 (Nr. 2); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.04.2007; FNA: 7110-3-172 Handwerk im Allgemeinen
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§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 11 ändert mWv. 1. April 2007 RollJalMstrV

Diese Verordnung tritt am 1. April 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rollladen- und Jalousiebauermeisterverordnung vom 18. September 1989 (BGBl. I S. 1746) außer Kraft.



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