Änderung Anlage 36. BImSchV vom 01.12.2012

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 36. BImSchV, alle Änderungen durch Artikel 1 BioKrQAÄndVBer am 1. Dezember 2012 und Änderungshistorie der 36. BImSchV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 36. BImSchV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.12.2012 geltenden Fassung
Anlage 36. BImSchV n.F. (neue Fassung)
in der am 09.04.2016 geltenden Fassung
durch B. v. 01.06.2016 BGBl. I S. 1318
(heute geltende Fassung) 
 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 4) Nachweis der Einhaltung der Normen


(Text alte Fassung) nächste Änderung

Auf Verlangen der zuständigen Stelle hat der Verpflichtete Proben auf folgende Parameter der jeweils für das Energieerzeugnis gemäß § 37b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit den Vorschriften der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen geltenden Norm zu untersuchen:

(Text neue Fassung)

Auf Verlangen der nach § 8 zuständigen Stelle hat der Verpflichtete Proben auf folgende Parameter der jeweils für das Energieerzeugnis gemäß § 37b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit den Vorschriften der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen geltenden Norm zu untersuchen:


Energieerzeugnis | Normparameter

Fettsäuremethylester | Dichte bei 15 Grad C
Schwefelgehalt
Wassergehalt
Monoglycerid-Gehalt
Diglycerid-Gehalt
Triglycerid-Gehalt
Gehalt an freiem Glycerin
Gehalt an Alkali
Gehalt an Erdalkali
Phosphorgehalt
CFPP
Jodzahl

vorherige Änderung

Pflanzenöl | Dichte bei 15 Grad C
Schwefelgehalt
Wassergehalt
Säurezahl
Phosphorgehalt
Summengehalt Magnesium/Calcium

Jodzahl



Pflanzenölkraftstoff
- Rapsöl -
Pflanzenölkraftstoff
- alle Saaten -
| Dichte bei 15 Grad Celsius
Schwefelgehalt
Wassergehalt
Säurezahl
Phosphorgehalt
Magnesiumgehalt
Calciumgehalt

Jodzahl

Ethanolkraftstoff (E 85) | Ethanolgehalt
Wassergehalt
Methanol
Ethergehalt (5 oder mehr C-Atome)
Höhere Alkohole C3-C5

Bioethanol | Ethanolgehalt
Wassergehalt



(heute geltende Fassung) 
 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed