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Zitierungen von § 2 AGOZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AGOZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AGOZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 AGOZV (zu § 2) Pflanzenarten, für die die Vorschriften dieser Verordnung gelten, wenn sie als Anbaumaterial zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr gebracht werden sollen (vom 04.08.2007)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1767
Artikel 3 SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Anbaumaterialverordnung
...  6. In der Überschrift der Anlage 4 wird die Angabe „(zu den §§ 2 , 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3)" durch die Angabe „(zu § 6 Abs. 3)" ersetzt. ...
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