Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Teilen des Biokraftstoffquotengesetzes (BioKraftQuGB k.a.Abk.)

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 20. Dezember 2006 BioKraftQuG Artikel 5, mWv. 1. Januar 2007 Artikel 5

Nach Artikel 5 Abs. 2 und 3 des Biokraftstoffquotengesetzes vom 18. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3180) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 20. Dezember 2006 die beihilferechtliche Genehmigung

1.
für eine Steuerbegünstigung von besonders förderungswürdigen Biokraftstoffen, die dazu dienen, die Verpflichtungen nach § 37a Abs. 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 37a Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu erfüllen, sowie

2.
für § 50 Abs. 2 des Energiesteuergesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534) in der Fassung des Artikels 1 Nr. 3 des Biokraftstoffquotengesetzes

erteilt hat.

§ 50 Abs. 2 des Energiesteuergesetzes in der Fassung des Artikels 1 Nr. 3 des Biokraftstoffquotengesetzes ist damit am 20. Dezember 2006 in Kraft getreten; Artikel 1 Nr. 3 des Biokraftstoffquotengesetzes tritt in Bezug auf § 50 Abs. 1 Satz 6 des Energiesteuergesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 2007 außer Kraft.



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