Eingangsformel - Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung (14. SeefBgVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.02.2007 BGBl. I S. 149 (Nr. 5); Geltung ab 24.02.2007
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Eingangsformel



Auf Grund des § 9 Abs. 4 des Seefischereigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juli 1998 (BGBl. I S. 1791), der zuletzt durch Artikel 217 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:



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