Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben

Eingangsformel - Konzernabschlussüberleitungsverordnung (KonÜV)

V. v. 12.02.2007 BGBl. I S. 150 (Nr. 5); aufgehoben durch Artikel 7 Abs. 2 G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 7610-2-34 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Eingangsformel



Auf Grund des § 10a Abs. 9 Satz 1 und 3 des Kreditwesengesetzes, der durch Artikel 1 Nr. 13 des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute:



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