Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben

§ 6 - Konzernabschlussüberleitungsverordnung (KonÜV)

V. v. 12.02.2007 BGBl. I S. 150 (Nr. 5); aufgehoben durch Artikel 7 Abs. 2 G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 7610-2-34 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 6 Behandlung der Eigenkapitaleffekte aus einer Veränderung des eigenen Kreditrisikos



Nach IAS 39.47 in der jeweils geltenden Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 erfolgswirksam verbuchte Gewinne und Verluste aus der Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert, die auf die Änderungen des eigenen Kreditrisikos zurückgehen und nach IFRS 7.10 in der jeweils geltenden Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 offenzulegen sind, sind nicht in die Ermittlung der zusammengefassten Eigenmittel nach § 10a Abs. 7 des Kreditwesengesetzes einzubeziehen.



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