Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 02.12.2016 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 9 - Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV)

V. v. 16.02.2007 BGBl. I S. 202 (Nr. 7); aufgehoben durch § 44 V. v. 22.11.2016 BGBl. I S. 2642
Geltung ab 06.03.2007; FNA: 600-1-3-14 Finanzverwaltung
|

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 9 ändert mWv. 6. März 2007 HZAZustV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung vom 8. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2606), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 23. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3720), außer Kraft.






---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. März 2007.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed