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Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (1. BImSchV22ÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



 

Zitierungen von Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. BImSchV22ÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BImSchV22ÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft
B. v. 04.06.2007 BGBl. I S. 1006
Bekanntmachung 22. BImSchVNB
... Grund des Artikels 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Immissionswerte für ...