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§ 1 - Milchabgabenverordnung (MilchAbgV)

§ 1 Anwendungsbereich



Diese Verordnung dient der Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor (EG-Milchabgabenregelung).