§ 8 - Schweine-Salmonellen-Verordnung (SchwSalmV k.a.Abk.)

V. v. 13.03.2007 BGBl. I S. 322 (Nr. 10); zuletzt geändert durch Artikel 137 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 24.03.2007; FNA: 7831-1-54-1 Tierseuchenbekämpfung
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§ 8 Beauftragung



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