Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung des Versorgungsrücklagegesetzes (VersRücklGNB k.a.Abk.)

B. v. 27.03.2007 BGBl. I S. 482 (Nr. 12); Geltung der Fassung ab 01.01.2007
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Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Januar 2007 VersRücklG

Auf Grund des Artikels 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3288) wird nachstehend der Wortlaut des Versorgungsrücklagegesetzes in der seit dem 1. Januar 2007 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Gesetz vom 9. Juli 1998 (BGBl. I S. 1800),

2.
den am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3702),

3.
den am 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3926),

4.
den am 28. November 2003 in Kraft getretenen Artikel 12 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304),

5.
den am 8. November 2006 in Kraft getretenen Artikel 30 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407),

6.
den am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes.

(gesamter Text und Historie siehe Versorgungsrücklagegesetz - VersRücklG)



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