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I. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Umweltbundesamt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz, der Trennungsgeldverordnung, dem Bundesumzugskostengesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen (BMinUWidZustAnO k.a.Abk.)
(2) Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bleibt die Entscheidung über Widersprüche vorbehalten, wenn der Behördenleiter des Umweltbundesamtes selbst betroffen ist.