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II. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Umweltbundesamt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz, der Trennungsgeldverordnung, dem Bundesumzugskostengesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen (BMinUWidZustAnO k.a.Abk.)

A. v. 18.03.2007 BGBl. I S. 496 (Nr. 12)
Geltung ab 17.04.2007; FNA: 2030-14-156 Beamte

II. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis



(1) Aufgrund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis der unter Abschnitt I genannten Behörde, soweit sie nach dieser Anordnung für den Erlass von Widerspruchsbescheiden zuständig ist.

(2) Für besondere Fälle behalte ich mir die Vertretung des Dienstherrn vor.