Die Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der
Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom
27. September 1973 (BGBl. I S. 1512), geändert durch Artikel 1 der Anordnung vom 28. August 1995 (BGBl. I S. 1245), wird wie folgt geändert:
In Abschnitt B Nr. 1 Buchstabe a werden vor dem Semikolon die Wörter in meiner Personalführung" eingefügt.
Artikel
1 findet keine Anwendung auf Beschwerden, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingelegt worden sind.
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.