interne VerweiseArtikel 2 WBOZustAnOÄndAO ... 1 findet keine Anwendung auf Beschwerden, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingelegt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAnordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
A. v. 14.06.2013 BGBl. I S. 1641
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