Gemäß Artikel
4 Abs. 4 des
Dritten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom
9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2830) wird hiermit bekannt gemacht, dass mit dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union Artikel
1 Nr. 5 des Gesetzes zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist.