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Artikel 5 - Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens (InsVerfVereinfG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2007 GVG § 72

§ 72 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 370) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 4 dieses Gesetzes, wird wie folgt geändert:

1.
Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.

2.
Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) In Streitigkeiten nach § 43 Nr. 1 bis 4 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes ist das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständige Landgericht gemeinsames Berufungs- und Beschwerdegericht für den Bezirk des Oberlandesgerichts, in dem das Amtsgericht seinen Sitz hat. Dies gilt auch für die in § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und c genannten Sachen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung anstelle dieses Gerichts ein anderes Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichts zu bestimmen. Sie können die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen."



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 InsVerfVereinfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsVerfVereinfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 InsVerfVereinfG Inkrafttreten
... Kalendermonats in Kraft. Artikel 4 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 5 tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2894
Artikel 3 2. JGGuaÄndG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. April 2007 (BGBl. I S. 509) geändert worden ist, werden nach dem Wort ...