§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert im Ausbildungsberuf Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten zwei Jahre und im Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/ Holz- und Bautenschützerin drei Jahre.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7694/a149950.htm