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§ 4 - Einmalzahlungsgesetz 2005, 2006 und 2007 (EzG 2007)

§ 4 Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen



(1) Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen des Bundes erhalten für die Jahre 2005, 2006 und 2007 jeweils eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro.

(2) Den jeweiligen Teilbetrag erhält, wer jeweils an mindestens einem Tag des Monats Juli der Jahre 2005, 2006 und 2007 Anspruch auf Anwärterbezüge gegen den Bund hat.



 

Zitierungen von § 4 EzG 2007

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 EzG 2007 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EzG 2007 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 EzG 2007 Zahlung
... Der Anspruch auf den jeweiligen Teilbetrag nach den §§ 1, 2, 3 oder § 4 entsteht für die Berechtigten nur einmal. Beim Zusammentreffen mehrerer Ansprüche nach ... nur einmal. Beim Zusammentreffen mehrerer Ansprüche nach den §§ 1, 2, 3 oder § 4 sind die jeweiligen Verhältnisse am Ersten des jeweils maßgebenden Monats ... zu berücksichtigen. (4) Bei Berechnungen nach den §§ 1 bis 4 sind Bruchteile eines Cents unter 0,5 abzurunden und Bruchteile eines Cents von 0,5 und mehr ...