Gesetz über Einmalzahlungen und zur Änderung des Besoldungsstrukturgesetzes (EzGuaÄndG 2007 k.a.Abk.)

G. v. 16.05.2007 BGBl. I S. 746 (Nr. 21); Geltung ab 01.12.2006
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Eingangsformel
Artikel 1 Gesetz über Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007
Artikel 2 Änderung des Besoldungsstrukturgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Gesetz über Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007


Artikel 1 ändert mWv. 1. Dezember 2006 EzG 2007

gesamter Text siehe Einmalzahlungsgesetz 2005, 2006 und 2007EzG 2007

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Artikel 2 Änderung des Besoldungsstrukturgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2006 BesStruktG Artikel 10

In Artikel 10 Abs. 2 des Besoldungsstrukturgesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2138) wird nach der Angabe „1. Juli 2007" die Angabe „und im Bundesbereich bis zum 1. Juli 2009" eingefügt.

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Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt zum 1. Dezember 2006 in Kraft.



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