(1) Das Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
(2) Der Artikel
2 tritt am 1. August 2007 in Kraft.
(3) Der Artikel
3 tritt am ersten Tag des vierten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die dort vorgesehene Regelung nach Artikel 88 des EG-Vertrages genehmigt hat. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
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- *)
- Artikel 3 tritt gemäß B. v. 10. Januar 2008 (BGBl. I S. 27) am 1. April 2008 in Kraft
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 23. Mai 2007.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes
B. v. 10.01.2008 BGBl. I S. 27