(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem das Gesetz zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes außer Kraft tritt. *)
(3) Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: siehe Artikel 3 G. v. 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2504)
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 1. Juni 2007.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.