Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2008 aufgehoben

§ 6 - Einundzwanzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (21. AnrV-BG k.a.Abk.)

§ 6


§ 6 ändert mWv. 1. Juli 2007 20. AnrV-BG