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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2008 aufgehoben

Schlussformel - Einundzwanzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (21. AnrV-BG k.a.Abk.)

Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.


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