Das
ERP-Wirtschaftsplangesetz 2007 vom
26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1143) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 wird die Angabe 4.777.231.000" durch die Angabe 6.777.231.000" ersetzt.
- 2.
- Der ERP-Wirtschaftsplan 2007 wird nach Maßgabe des diesem Gesetz als Anlage beigefügten Nachtrags geändert.