Artikel 3 - ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz (ERP-WiFöNeuOG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2007


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 ERP-WPG 2007 § 1, Anhang

Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2007 vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1143) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 wird die Angabe „4.777.231.000" durch die Angabe „6.777.231.000" ersetzt.

2.
Der ERP-Wirtschaftsplan 2007 wird nach Maßgabe des diesem Gesetz als Anlage beigefügten Nachtrags geändert.

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Zitierungen von Artikel 3 ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 ERP-WiFöNeuOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERP-WiFöNeuOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 ERP-WiFöNeuOG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 124 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), außer Kraft. Der Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.  ...


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