Die Spalte 4 der laufenden Nummer 5 des Abschnitts B der Anlage (zu §
3) der
Verordnung über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer/zur Brauerin und Mälzerin vom
22. Februar 2007 (BGBl. I S. 186) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In der linken Halbspalte zu den Buchstaben e bis j ist die Angabe 8" zu streichen.
- 2.
- In der rechten Halbspalte zu den Buchstaben e bis j ist die Angabe 8" einzufügen.