Zitierungen von § 21 ViehVerkV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 ViehVerkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ViehVerkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 46 ViehVerkV Ordnungswidrigkeiten (vom 10.04.2020)
... lässt und nicht oder nicht rechtzeitig behandeln lässt, 16. entgegen § 21 Absatz 1 Satz 1 , § 23 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, oder entgegen § 24 ein dort genanntes Buch ... nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt, 17. ohne Genehmigung nach § 21 Absatz 1 Satz 4 ein dort genanntes Buch entfernt, 18. entgegen § 21 Absatz 2 Satz 1 oder § 22 ... nach § 21 Absatz 1 Satz 4 ein dort genanntes Buch entfernt, 18. entgegen § 21 Absatz 2 Satz 1 oder § 22 Absatz 1 ein dort genanntes Buch nicht mitführt, 19. entgegen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 29.09.2011 BGBl. I S. 1954
Artikel 1 3. TierSeuchRÄndV Änderung der MKS-Verordnung
... b und Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb wird jeweils die Angabe „§ 21 der Viehverkehrsverordnung" durch die Angabe „§ 22 der ... ersetzt. 9. In § 18 Absatz 2 Nummer 2 wird die Angabe „§ 21 der Viehverkehrsverordnung" durch die Angabe „§ 22 der ... ersetzt. b) In Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „§ 21 der Viehverkehrsverordnung" durch die Angabe „§ 22 der ...

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 28 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Viehverkehrsverordnung
... lässt und nicht oder nicht rechtzeitig behandeln lässt, 16. entgegen § 21 Absatz 1 Satz 1, § 23 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, oder entgegen § 24 ein dort ... richtig oder nicht vollständig führt, 17. ohne Genehmigung nach § 21 Absatz 1 Satz 4 ein dort genanntes Buch entfernt, 18. entgegen § 21 Absatz 2 ... nach § 21 Absatz 1 Satz 4 ein dort genanntes Buch entfernt, 18. entgegen § 21 Absatz 2 Satz 1 oder § 22 Absatz 1 ein dort genanntes Buch nicht mitführt,  ...


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